Ab dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es neu möglich, dass Sie die Behandlung bei mir über Ihre Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können. Sie brauchen dazu eine Anordnung.

Anordnungen können von Hausärzt/innen, Psychiater/innen und Fachärzt/innen mit Zusatzqualifikation SAPPM ausgestellt werden. Bei Jugendlichen können auch Kinderärzt/innen Anordnungen ausstellen.

Weiterhin sind Abrechnungen via Zusatzversicherung oder die Behandlung als Selbstzahler/in möglich.