Eine Sitzung dauert in der Regel 55 – 60 Minuten.
Meine Arbeit als psychologische Psychotherapeutin ist ab 1. Juli 2022 von den obligatorischen Krankenkassen anerkannt, wenn sie von bestimmten Ärzt/innen angeordnet ist.
Eine Anordnung kann Ihnen Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder im Falle von Jugendlichen der Kinderarzt, die Kinderärztin ausstellen. Auch Psychiater/innen und Ärzt/innen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen.
Meine Arbeit ist zudem als Zusatzversicherungsleistung anerkannt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung zu den genauen Bedingungen.
Sie können die Kosten für die Behandlung auch als Selbstzahler/in privat übernehmen. Eine Standardsitzung kostet für Selbstzahlende Fr. 170.–. Vor- und Nachbereitung der Sitzung sind damit ebenfalls abgegolten. Zusätzliche Aufwendungen wie z.B. längere Telefonate, Mails oder Berichte werden separat verrechnet.
Nicht wahrgenommene Termine sind kostenpflichtig, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.